ARBEITSRECHT

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie und vertrete Ihre Interessen als

- Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer
- Arbeitgeberin / Arbeitgeber
- Betriebsrätin / Betriebsrat
- Auszubildende / Auszubildender

Das Arbeitsrecht gehört seit Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 2000 zu einem Schwerpunkt meiner Arbeit. Dass ich die Interessen "beider Lager" vertrete, ist kein Widerspruch. Im Gegenteil: Nur so kann ich vollständig nachvollziehen, wie die andere Seite "tickt". Das ist ein großer Vorteil in der Beratung und Vertretung.

Das Arbeitsrecht umfasst ein sehr großes Spektrum. Meistens handelt es sich um folgende Angelegenheiten:

- Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren
- Abmahnungen
- Angelegenheiten rund um das Arbeitszeugnis
- Lohn und Überstunden
- Urlaub
- Abänderungen von Arbeitsverträgen
- und vieles mehr

Im kollektivrechtlichen Bereich geht es um Angelegenheiten des Betriebsrates und seiner Mitglieder.

Im Rahmen des ersten Gesprächs gehe ich grundsätzlich auf die Kosten einer Beratung oder Vertretung ein.

Als FACHANWALT habe ich gegenüber dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Celle meine besonderen theoretischen Kenntnis und praktischen Erfahrungen nachgewiesen. Darüber hinaus bin ich verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen von 15 Stunden jährlich nachzuweisen.