FAMILIENRECHT

Als Fachanwalt für Familienrecht berate ich Sie und vertrete Ihren Interessen im Familienrecht.

Meine tägliche Arbeit im Familienrecht umfasst im Regelfall die folgenden Angelegenheiten:

- Beratungen rund um eine Trennung und Scheidung
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Umgangsrecht und Sorgerecht
- Auseinandersetzung von finanziellen Angelegenheiten im Rahmen einer Trennung und Scheidung
- Unterhalt
- Abstammung
- Zugewinnausgleich
- und vieles mehr

Im Rahmen des ersten Gesprächs gehe ich grundsätzlich auf die Kosten einer Beratung oder Vertretung ein.

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse einen Anspruch auf Beratungshilfe (für eine Beratung oder außergerichtliche Tätigkeit) haben, beantragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe.

Als FACHANWALT habe ich gegenüber dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Celle meine besonderen theoretischen Kenntnis und praktischen Erfahrungen nachgewiesen. Darüber hinaus bin ich verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen von 15 Stunden jährlich nachzuweisen.